Links zum Thema Datenschutz:

www.kvn.de/Praxis/EU-DSGVO

www.bmwi.de-europäische  Datenschutzverordnung

Aktion "Datenschutz in der Arztpraxis"

 

Merkblatt für Patienten:

Was kann ich selbst zur Unterstützung des Datenschutzes in der Arztpraxis tun?
 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
 

das Vertrauen zwischen Ärzten/Zahnärzten/ Psychotherapeuten und Patienten sowie der vertrauliche Umgang mit allen zur Behandlung erforderlichen Informationen ist Grundbedingung für den erwünschten Heilerfolg. Diese Aussage erscheint selbstverständlich, gilt doch der Hippokratische Eid mit dem Gebot der ärztlichen Schweigepflicht als älteste Datenschutzregelung überhaupt.

Gleichwohl ergeben sich im Praxisalltag immer wieder Situationen, die den vertraulichen Umgang mit patientenbezogenen Informationen gefährden können. Hier sind nicht nur die Ärzte/Zahnärzte/ Psychotherapeuten und das Praxispersonal gefordert, auch die Patienten selbst können durch ihr Verhalten wesentlich dazu beitragen, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Zur Förderung von Vertraulichkeit und Datenschutz im Praxisalltag ist die Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“ ins Leben gerufen worden.
 

Diese Aktion wird getragen von

  • der Ärztekammer Niedersachsen
  • der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
  • der Zahnärztekammer Niedersachsen
  • der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
  • dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (Landesverband Niedersachsen)
  • der Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V.
  • dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und
  • dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.

 

Nachdem in einem ersten Schritt die Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten in die Aktion einbezogen wurden und mit Hilfe eines „Selbst-Checks“ überprüfen können, wie es um den Datenschutz in ihrer Praxis bestellt ist, möchten wir nun in einem zweiten Schritt Sie als Patientin und Patienten mit unserer Aktion ansprechen.

Dazu haben wir für Sie in dem beiliegenden Merkblatt dargestellt, wie Sie selbst durch Ihr eigenes Verhalten und die Beachtung einfacher Regeln Datenschutz und Vertraulichkeit im Praxisalltag unterstützen können.

Sollten Sie sich darüber hinaus näher für das Thema „Datenschutz in der Arztpraxis“ interessieren, finden Sie weitere Informationen zu dieser Aktion im Internetangebot des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen - www.lfd.niedersachsen.de - auf der Startseite in der Rubrik „Aktuelles“ und im Bereich „Themen“ unter dem Oberbegriff „Gesundheit“ sowie im Virtuellen Datenschutzbüro (www.datenschutz.de) unter dem Suchbegriff „Datenschutz Arztpraxen“.

Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“

Merkblatt für Patienten:

Was kann ich selbst zur Unterstützung des Datenschutzes in der Arztpraxis tun?
 

Ein Appell vorweg:
Respektieren Sie bitte stets die Privatsphäre der anderen Patientinnen und Patienten. Das bewusste Mithören von Gesprächen oder Mitlesen von Informationen, die nicht Sie betreffen, verletzt die Vertraulichkeit.

Wenn Sie die nachfolgenden Fragen für sich beantworten, werden Sie selbst feststellen, wo Sie durch Ihr eigenes Verhalten Vertraulichkeit und Datenschutz im Praxisbereich noch verbessern können.

  • Achten Sie bei Ihren Praxisbesuchen stets auf wenigstens zwei Schritte Diskretionsabstand am Empfang der Praxis?

  • Wenn Sie um persönliche Angaben gebeten werden und Sie nicht wünschen, dass dritte Personen mithören können,

    bitten Sie dann um einen Zettel, um Ihre Angaben aufschreiben zu können?

  • WennSieFragenzudemAnamnese-Bogenhaben,lassenSiesichdanndenBogenunddieErforderlichkeitder abgefragten Daten durch den Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder das Praxispersonal erläutern?

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Chipkarte nur berechtigten Personen zugänglich ist?

  • Fragen Sie Ihre Untersuchungsergebnisse oder andere Sie betreffende Informationen so ab, dass dritte Personen

    dabei nicht mithören oder mitlesen können?

  • Bitten Sie Ihren Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten darum, dass Untersuchungen möglichst in einem abgeschlossenen Raum stattfinden und dass Patientengespräche nur im nicht-öffentlichen Praxisbereich bei verschlossenen Türen geführt werden?

  • Achten Sie darauf, den Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten nicht am Empfang anzusprechen, damit nicht dritte Personen vertrauliche Inhalte mithören können?

  • Für den Fall, dass Sie Patientenkarten oder andere -unterlagen in der Praxis finden, behandeln Sie diese dann vertraulich und sprechen Sie das Praxispersonal an?

  • Die Weitergabe von Patientendaten an andere Stellen bedarf grundsätzlich der Einwilligung. Fragen Sie ggf. in diesen Fällen nach, welche Informationen davon betroffen sind?

  • Sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten darüber, wenn Ihnen – z.B. bei Abschluss eines Versicherungsvertrages – Schweigepflichtentbindungserklärungen abverlangt werden?

  • Wenn Sie im Praxisalltag Schwachstellen im Umgang mit Patienteninformationen feststellen, sprechen Sie dann Ihren Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten an und machen ihn darauf aufmerksam?

Dr. med.
Thilo Kingerter

Hausärztl. Versorgung
Betriebsmedizin

Dr. med. Nevin Tek
Ärztin für Innere Medizin
Kardiologie (Privat)
 

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Unsere Öffnungszeiten

Mo 07:00-11:00 Uhr
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